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zuletzt aktualisiert 26.09.2008

 

Fahrtkostenzuschuss

 

Wenn du einen kleinen Zuschuss zu deinen Reisekosten erhalten willst, dann lies dir folgende Informationen bitte aufmerksam durch.

Diese Zeilen betreffen nur Leute, die:

  • nicht älter als 26 Jahre alt sind,

  • ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben,

  • an einem Workcamp (von maximal 28 Tagen Dauer) außerhalb Westeuropas teilnehmen und

  • das Workcamp nicht mit einem Urlaub verknüpfen, d.h. ohne Zwischenstopps anreisen und sich maximal einen Zeitraum von der Campdauer minus einen Tag länger als das Workcamp im Zielland aufhalten - z.B. bei einer Campdauer von 3 Wochen max. 20 Tage (21 - 1) länger als das Workcamp.

Die außerdem:

  • vollständige Belege im Original vorweisen können

  • die im Zielland krankenversichert waren und

  • deren Antrag rechtzeitig vorliegt.

IBG fördert die Teilnahme an Workcamps in Ost- und Südosteuropa:
Wir sagen dir für diese Länder bereits jetzt einen Fahrtkostenzuschuss (bei Erfüllung der oben genannten Bedingungen und Einreichung vollständiger Unterlagen) zu:

  • Gruppe A: Kroatien, Polen, Tschechische Republik, Slowakei mindestens 50,00 €.

  • Gruppe B: Armenien, Bosnien-H., Bulgarien, Estland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine, Weißrussland mind. 100,00 €. 

....alle anderen Länder außerhalb Westeuropas sind möglich, wir können aber nichts versprechen!

Wenn du die obigen Bedingungen erfüllst und uns nach Campende die Teilnahmebestätigung und alle Unterlagen zusendest (s.u.) können wir Reisekosten im Nachhinein bezuschussen. Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung von IBG, die wir im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes bestreiten. Ob und wie viele Anträge auf Fahrtkostenbezuschussung wir für andere Länder bewilligen können, ist erst gegen Jahresende klar. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

...und ganz wichtig!
Bitte schicke uns alle deine Flug- oder Bahntickets und Rechnungen im Original mit dem Antrag zu, denn die brauchen wir unbedingt für die Abrechnung eines Zuschusses. Ohne Quittungen und Belege können wir keinen Zuschuss gewähren. Außerdem musst du im Zielland krankenversichert gewesen sein (bitte Bestätigung beilegen). Du musst den Antrag selbst ausfüllen und unterschreiben! Bis Ende September 2008 muss er bei uns vorliegen. Gib uns bitte Bescheid, falls du länger unterwegs sein solltest.  

Die Bearbeitung aller Anträge dauert meistens bis Jahresende. Wir bitten also um Geduld und im Falle einer Ablehnung des Antrags um Verständnis!